Mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen - Schaffung eines Transparenzgesetzes -

13.04.2011

LANDTAG DES SAARLANDES Drucksache 14/459
14. Wahlperiode

 

A N T R A G
der CDU-Landtagsfraktion
der FDP-Landtagsfraktion
der B90/Grüne-Landtagsfraktion

 

betr.: Mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen
- Schaffung eines Transparenzgesetzes -

Der Landtag wolle beschließen:

Finanzieren sich Unternehmen der öffentlichen Hand aus öffentlichen Mitteln oder trägt die öffentliche Hand das Risiko unternehmerischen Handelns, kommt dem Informationsanspruch der Allgemeinheit ein besonderer Stellenwert zu. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen berechtigten Anspruch darauf, zu erfahren, wofür die öffentlichen Gelder eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Personalkosten in öffentlichen Unternehmen.
Derzeit besteht im Saarland für Unternehmen mit öffentlich-rechtlicher Organisationsform sowie „öffentliche Unternehmen“ in privatrechtlicher Organisationsform keine Ver-pflichtung, die Bezüge der Mitglieder ihrer Leitungsebene individualisiert auszuweisen.

Mit der Schaffung eines Transparenzgesetzes kann dem legitimen Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger entsprochen werden. Die öffentliche Transparenz wird auch einer verantwortungs- und leistungsbezogenen Entlohnung in öffentlichen Unternehmen förderlich sein.

Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf, ihre Arbeit fortzusetzen und ein Transparenzgesetz zügig in den Landtag einzubringen.

B e g r ü n d u n g :
Erfolgt mündlich.


Ansprechpartnerin:

Karoline Maria Galal
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
 
FDP-Fraktion im Saarländischen Landtag
Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken
 
Tel.: 0681 5002 474
Fax: 0681 5002 477
E-Mail: k.galal@landtag-saar.de

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