Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes

25.02.2011

LANDTAG DES SAARLANDES
14. Wahlperiode Drucksache 14/400-NEU

10.02.2011

GESETZENTWURF
der CDU-Landtagsfraktion
der SPD-Landtagsfraktion
der DIE LINKE.-Landtagsfraktion
der FDP-Landtagsfraktion
der B90/Grüne-Landtagsfraktion

betr.: Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes

Der Landtag wolle beschließen:

Artikel 1

Änderung der Verfassung des Saarlandes

In Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S.1077), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986), werden nach den Wörtern „politischen Anschauungen“ die Wörter „ ,seiner sexuellen Identität“ eingefügt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Ausgegeben: 15.02.2011

B e g r ü n d u n g :
Die Benachteiligungs-/Bevorzugungsverbote in Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes werden um das Tatbestandsmerkmal der sexuellen Identität, das auch in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes enthalten ist, erweitert.

 

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