Entwicklung der anteilseignerseitigen, gesellschaftsrechtlichen und organisatorischen Strukturen in der Energiewirtschaft

13.04.2011

LANDTAG DES SAARLANDES Drucksache 14/458
14. Wahlperiode


A N T R A G
der CDU-Landtagsfraktion
der FDP-Landtagsfraktion
der B90/Grüne-Landtagsfraktion

 

betr.: Entwicklung der anteilseignerseitigen, gesellschaftsrechtlichen und organisatorischen Strukturen in der Energiewirtschaft

Der Landtag wolle beschließen:

Die in den Jahren 1996 bzw. 1998 eingeleitete Liberalisierung der europäischen und nationalen Strom- und Gasmärkte zielt auf mehr Wettbewerb ab. Kernelemente des Vorhabens waren und sind die Abschaffung der Demarkationsgebiete, die Regulierung der Netzzugangsentgelte bzw. Netzzugangsbedingungen sowie die Entflechtung der energiewirtschaftlichen Einzelaktivitäten Erzeugung, Handel und Lieferung auf der einen Seite und Netzbetrieb auf der anderen Seite. Bei der Umsetzung der Instrumente sollen die Ziele einer preisgünstigen, sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung gleichermaßen beachtet werden.

In Folge der mehrfachen Novellierung des Energiewirtschaftsrechts haben sich die Strukturen in der deutschen Energiewirtschaft in den letzten 10 Jahren maßgeblich verändert. Dies gilt sowohl für die großen, bundesweit tätigen Energiekonzerne, als auch für die Regionalversorger und Stadt- bzw. Gemeindewerke. Neben vertikalen und horizontalen Kooperationen zwischen deutschen Unternehmen kam es auch zu einem verstärkten Markteintritt ausländischer Wettbewerber.

Seit mehreren Jahren werden die Netzentgelte für Strom und Gas in der Bundesrepublik Deutschland über die Anreizregulierung geregelt. Ziel dieses Regulierungsansatzes ist es, über mehr Wettbewerb möglichst stabile Energiepreise zu garantieren. Reine Kostensenkungsinstrumente können zu Qualitäts- und Stabilitätsverlusten im Netz führen, dies gilt es zu verhindern. Deshalb ist es Ziel der Anreizregulierung, weniger effiziente Unternehmen dazu zu bewegen, individuelle Ineffizienzen abzubauen. Zusätzlich wird die Erlösobergrenze jedes Netzbetreibers jährlich um einen von der Regulierungsbehörde festgelegten Prozentsatz (sektoraler Produktivitätsfaktor) abgesenkt.

Auch neue Strom- und Gasanbieter und die erneuerbaren Energien sollen nachhaltig davon profitieren. Deshalb sieht der Landtag des Saarlandes einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen als eine unabdingbare Voraussetzung für den gewünschten Wettbewerb an. Für den Landtag steht die Regulierung der natürlichen Monopolstrukturen sowie die Sicherung einer hohen Netzqualität mit marktwirtschaftlichen Instrumenten vor anderen denkbaren Maßnahmen im Vordergrund.

Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag des Saarlandes die Landesregierung auf:

- eine Überprüfung der vorhandenen Regulierungsinstrumente in Bezug auf die saarländischen Strom- und Gasnetze auf Effektivität und Effizienz vorzunehmen;

- eine Bestandsaufnahme der Auswirkungen der Anreizregulierung auf die anteilseignerseitigen, gesellschaftsrechtlichen und organisatorischen Strukturen in der saarländischen Energiewirtschaft für den Bereich der Strom- und Gasnetze zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen;

- die Implementierung von Mechanismen, die eine hohe Netzqualität und die Einspeisung erneuerbarer Energien garantieren, anzuregen;

- den fachlichen Dialog über die Perspektiven des regionalen Energiestandortes mit der saarländischen Energiewirtschaft und deren Verbänden fortzusetzen;

- für die Stärkung der Kompetenzen und eine bessere Ausstattung der Bundesnetzagentur sowie der Landesregulierungsbehörden einzutreten;

- sich auf der Bundesebene für die Förderung von Forschungs- und Referenzprojekten in den Bereichen Erdverkabelung, Smart-Grids und Overlay-Technologien einzusetzen.

B e g r ü n d u n g :
Erfolgt mündlich.


Ansprechpartnerin:

Karoline Maria Galal
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
 
FDP-Fraktion im Saarländischen Landtag
Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken
 
Tel.: 0681 5002 474
Fax: 0681 5002 477
E-Mail: k.galal@landtag-saar.de

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