Der Landtag des Saarlandes weist die von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen erhobene Forderung nach Kürzung des Finanzausgleichs zurück

25.02.2011

LANDTAG DES SAARLANDES
14. Wahlperiode Drucksache 14/399
09.02.2011

A N T R A G
der CDU-Landtagsfraktion
der SPD-Landtagsfraktion
der DIE LINKE.-Landtagsfraktion
der FDP-Landtagsfraktion
der B90/Grüne-Landtagsfraktion

betr.: Der Landtag des Saarlandes weist die von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen erhobene Forderung nach Kürzung des Finanzausgleichs zurück

Der Landtag wolle beschließen:

Der heute gültige Länderfinanzausgleich ist im Jahre 2001 mit den Stimmen aller Bundesländer – also einstimmig – beschlossen worden. Die drei Länder würden nun mit der angekündigten Verfassungsklage gegen die von ihnen mit der Föderalismusreform II eingegangenen Verpflichtung zu einer konsolidierungsverträglichen Finanzpolitik verstoßen.
Mit der angedrohten Verfassungsklage wird der Weg der Solidarität verlassen. Die Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung auch für finanzschwache Länder ist eine zentrale Voraussetzung für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ nach Art. 72 Abs. 2 GG. Der Anspruch, bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und zu erhalten, darf nicht in Frage gestellt werden. Deshalb müssen die vereinbarten Grundlagen des Länderfinanzausgleichs erhalten bleiben. Eine Klage liefe jedoch darauf hinaus, die wirtschaftlichen und sozialen Unter-schiede in Deutschland vergrößern zu wollen.

Zwar ist die Abhängigkeit des Saarlandes von den Zahlen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich aufgrund seiner gestiegenen relativen Finanzkraft gesunken. Dennoch kann das Saarland den geforderten Defizitabbau nicht bewerkstelligen, wenn es zu den von den drei Ländern geforderten Einschnitten in das Ausgleichssystem käme. Um nämlich dem Saarland die Chance zu eröffnen, bis zum Jahre 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und damit den Anforderungen aus Artikel 109 Abs. 2 GG entsprechen zu können, werden dem Saarland ab 2011 Konsolidierungshilfen von 260 Mio. € jährlich unter der Voraussetzung gewährt, dass es gelingt, das Defizit des Jahres 2010 jährlich um 10 Prozent abzubauen.

Es ist nicht richtig, wenn seitens der klagewilligen Länder angeführt wird, "der Finanzausgleich ist leistungsfeindlich, ungerecht und erfüllt nicht seine Funktion als Hilfe zur Stärkung der Eigenständigkeit". Angesichts der tatsächlichen Zahlen sind solche Behauptungen völlig fehl am Platz. Das Ausgleichssystem enthält deutliche Anreize zur Verbesserung der jeweiligen Haushaltsdaten. Während das Saarland 2001 noch rund 150 Mio. Euro aus dem Länderfinanzausgleich erhielt, waren es im vergangenen Jahr nur noch etwa 90 Mio. Euro. Zahlten die Geberländer im Jahr 2008 noch 8,3 Mrd. Euro in den Finanzausgleichstopf, so waren es 2009 nur noch rund 7 Mrd. Euro.

Aufgrund dessen stellt der Landtag des Saarlandes fest:
- Die von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen erhobene Forderung nach Kürzung des Finanzausgleichs wird zurückgewiesen.
- Die von den genannten Ländern geforderte Kürzung des Finanzausgleichs würde die im Saarland und anderen Ländern eingeleiteten Maßnahmen zum Abbau des strukturellen Defizits konterkarieren und die Erreichbarkeit eines ausgeglichenen Haushaltes auf Dauer unmöglich machen.
- Die genannten Länder verstoßen damit gegen die Verpflichtungen, die sich aus Art. 109 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Prinzip der Bundestreue ergeben. Sie missachten außerdem, dass die Geltung des derzeitigen Finanzausgleichssystems bis 2019 geregelt ist.
Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf:
- Sich in Abhängigkeit der weiteren finanzwirtschaftlichen Entwicklung sowie der zukünftigen finanzpolitischen Diskussionen alle erforderlichen und geeigneten Initiativen vorzubehalten, um gegebenenfalls bereits vor 2019 eine sachgerechte Fortentwicklung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs voranzutreiben.
- Sich im Klagefall ebenfalls eine Klage vorzubehalten, mit dem Ziel, dass unter anderem die Sonderlasten des Saarlandes unter Berücksichtigung des Be-schlusses des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen vom 4. Juni 2008 und die Finanzausstattung der saarländischen Kommunen zukünftig stärker berücksichtigt werden.

B e g r ü n d u n g :
Erfolgt mündlich.

 

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