Armutsbekämpfung und die Sicherstellung der Teilhabe von Kindern sind wichtige Ziele
25.03.2011
LANDTAG DES SAARLANDES
14. Wahlperiode Drucksache 14/433
A N T R A G
der CDU-Landtagsfraktion
der FDP-Landtagsfraktion
der B90/Grüne-Landtagsfraktion
betr.: Armutsbekämpfung und die Sicherstellung der Teilhabe von Kindern sind wichtige Ziele
Der Landtag wolle beschließen:
Armutsbekämpfung ist eine zentrale Aufgabe aktiver Sozialpolitik. Armutsbekämpfung ist nur wirksam, wenn ein ganzheitlicher, vernetzter Ansatz gewählt wird, der soziale, gesundheitliche und bildungspolitische Aspekte berücksichtigt. Das Saarland setzt daher einen besonderen Schwerpunkt in der aktiven und präventiven Armutsbekämpfung. Dabei stehen insbesondere Kinder und Jugendliche, Alleinerziehende, Ältere sowie Menschen mit Migrationshintergrund im Mittelpunkt der Anstrengungen, denn gerade diese haben, neben der wichtigen Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen, ein deutlich erhöhtes Armutsrisiko.
Das Projekt „Frühe Hilfen“ zielt neben einem Bildungsangebot an alle Eltern insbesondere auf die Unterstützung von Familien, die einer besonderen Hilfestellung bedürfen. Durch Vertragsabschluss mit den Landkreisen konnten die „Frühe Hilfen“ bis Ende 2012 verlängert werden. Dadurch gibt es im Saarland, als erstes Bundesland, ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Angebot an junge Eltern und deren Kinder zur Stärkung der Erziehungskompetenz und präventiven Gesundheitsvorsorge.
Ein weiterer wichtiger Schritt zur erfolgreichen Teilhabe liegt im Bereich der Bildung, denn gerade hier wird der Grundstein für Chancengerechtigkeit gelegt. Daher werden Sprachförderung und Betreuungsangebote, die sich gleichzeitig einem Bildungsauftrag verpflichtet fühlen, kontinuierlich ausgebaut, Angebote der Freiwilligen Ganztagsschule erweitert und attraktiver gestaltet, gebundene Ganztagsschulen ausgedehnt, das Zwei-Säulen-Modell wurde vereinbart und die Studiengebühren abgeschafft. Angebote wie eine warme Mittagsverpflegung, die Hausaufgabenbetreuung sowie sportliche, musische und soziale Aktivitäten am Lern- und Lebensort Schule bieten zusätzliche pädagogische Chancen für die Förderung aller Schülerinnen und Schüler, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern.
Um darüber hinausgehende Probleme und Defizite frühzeitig erkennen und durch präventive Maßnahmen entgegensteuern zu können, werden Schoolworker in allen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken auch an Grundschulen flächen-deckend eingesetzt.
Die Beratungs- und Betreuungsstrukturen der Servicestelle „Arbeiten und Leben im Saarland“ (ALS) bilden einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das personelle Angebot wurde ausgebaut und wird von den Unternehmen immer stärker genutzt.
Zudem zeigen Studien, wie beispielsweise der Fitnesstest des Sportwissenschaftlichen Institutes der Universität des Saarlandes an saarländischen Schulen oder die Studie der Universität Marburg zur Zahngesundheit von Kindern, dass das Saarland bei den Ergebnissen in beiden Fällen über dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Fitness-Studie, die explizit den familiären und sozialen Hintergrund der Schüler mit in die Bewertung einschloss, macht deutlich, dass Kinder aus sozialschwächeren Familien nicht zwangsläufig in der körperlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt und anfälliger für gesundheitliche Risiken sind. Gesundheitliche Prävention ist und bleibt zentrales Handlungs-feld. Hieran knüpft auch das Bildungs- und Teilhabepaket an. Durch die zielgerichtete Förderung kommen die Leistungen des Paketes direkt bei den Kindern an.
Bereits unter der Vorgängerregierung wurde die Sozialstudie Saar in Auftrag gegeben, die neben ökonomischen Aspekten familiäre, soziale, berufsbiografische und gesundheitliche Aspekte als mögliche Ursachen für Armut und mangelnde Teilhabe identifiziert und eine belastbare Datengrundlage zur Entwicklung von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung in unserem Land darstellt.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben sich die Regierungsparteien zur Erstellung eines Aktionsplans zur Armutsbekämpfung auf Grundlage der Sozialstudie Saar verpflichtet. Da die Situation von Kindern und Jugendlichen der besonderen Beachtung bedarf und umfassendere Daten erfordert, hat die Landesregierung im Frühjahr 2010 eine Vertiefungsstudie zum Thema „Armut von Kindern und Jugendlichen im Saarland“ in Auftrag gegeben.
Bei der Erstellung eines Zwischenberichtes wurde deutlich, dass aufgrund der sehr umfangreichen Rückmeldungen der Fachkräftebefragung eine längere Auswertungszeit benötigt wird. Mit diesen Befragungen erhalten wir einen unschätzbaren Einblick in die Auswirkungen von Armut sowie Handlungsempfehlungen. Dem ISG Institut wurde daher die für die Auswertung zusätzlich notwendige und gewünschte Zeit gewährt, in Abstimmung mit dem Begleitbeirat. Für Ende März 2011 sind der Endbericht und die Übersendung an die Beiratsmitglieder geplant.
Mit Kabinettsbeschluss vom 8. Februar 2011 hat die Landesregierung Ihre Stellungnahme zur Sozialstudie Saar verabschiedet und die zu bearbeitenden Handlungsfelder des Aktionsplans festgelegt, wie sie der Begleitbeirat zur Sozialstudie Saar in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2010 verabschiedet hatte.
Der Aktionsplan soll folgende vier Handlungsfelder umfassen:
Handlungsfeld 1: Entstehung von Armut verhindern
Erwerbsarbeit bildet die Grundlage:
• Arbeitsplätze durch entsprechende Wirtschaftspolitik schaffen
• Arbeitslosigkeit verhindern bzw. durch entsprechende Arbeitsmarktpolitik beenden
• Ausbildung und Erstbeschäftigung
• Rahmenbedingungen schaffen für Alleinerziehende, Ältere, Menschen mit Migra-tionshintergrund, Menschen mit Behinderungen
• Ausreichendes Einkommen durch Arbeit
Handlungsfeld 2: Vererbung von Armut verhindern
• Soziale Stabilität in Familie und Umfeld (Frühe Hilfen, Sozialarbeit)
• Frühkindliche Bildung (Spracherwerb- und Entwicklung, Vorschule)
• Schulische Bildung (Übergänge, individuelle Förderung)
• Übergang Schule / Ausbildung (Übergänge, soziale Begleitung)
Handlungsfeld 3: Auswirkungen von Armut mildern
• Materielle Unterstützungssysteme
• Gesundheit (Vorsorge, Versorgung)
• Lebensumfeld (Wohnen, Infrastruktur)
• Teilhabe (Unterstützungssysteme)
Handlungsfeld 4: Armut beenden
• Aktivierung (Selbstorganisation, Selbstwertgefühl stärken)
Diese werden nun mit Maßnahmen bzw. Projekten, Zielgrößen und Umsetzungsverantwortlichen konkretisiert.
Die Erarbeitung des Aktionsplans Armutsbekämpfung unter Federführung des Sozialministeriums und unter Beteiligung der übrigen betroffenen Ressorts hat in enger Zu-sammenarbeit mit dem Beirat der Sozialstudie Saar bereits begonnen. Da die angeführten Handlungsfelder auch Themen der Ministerien für Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft sowie Gesundheit und Verbraucherschutz berühren, wurden diese aktiv in die Erstellung des Aktionsplans eingebunden.
Wichtig ist dabei, dass den einzelnen Maßnahmen und Projekten, soweit möglich, konkrete Zielgrößen, die benötigte finanzielle Ausstattung sowie Umsetzungsverantwortli-che zugeordnet werden.
Da Armutsbekämpfung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, sind alle gefordert. Projekte auf kommunaler, Landkreis-, Landes- oder gar Bundesebene sind so mitein-ander zu vernetzen, dass gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen größtmög-liche Synergieeffekte erzielt werden können. Der Aktionsplan Armutsbekämpfung wird nach Abstimmung mit dem Begleitbeirat zur Sozialstudie Saar in den zuständigen Gremien vorgestellt und ruft alle Beteiligten zur aktiven Mitgestaltung auf.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf:
- Die Erstellung des Aktionsplanes zur Armutsbekämpfung unter Einbeziehung der Ergebnisse der Studie über die Armut von Kindern und Jugendlichen im Saarland, aufbauend auf den bisherigen Maßnahmen, weiterzubetreiben und dem Landtag zügig vorzulegen.
B e g r ü n d u n g :
Erfolgt mündlich.



